Häusliche Krankenpflege

(SGB V §37)

Grundpflege(Körperpflege, Ankleiden, Betten, Durchführung sämtlicher Prophylaxen, Krankenbeobachtung, usw.)

Behandlungspflege(Wechseln von Verbänden, Spritzen, Blutentnahme, Medikamentengabe, enterale und paenterale Ernährung, Katheterismus, Blutzucker- und Blutdruckkontrolle, usw.)

Hauswirtschaftliche Versorgung(Hilfe bei der Zubereitung und Aufnahme der Nahrung, Reinigung der Wohnung, usw.)

Häusliche Krankenpflege kommt zum Einsatz, um Krankenhausbehandlung abzukürzen oder zu vermeiden. Des weiteren dient häusliche Krankenpflege der Sicherung der ärztlichen Behandlung. Auch die Versorgung ambulant operierter Patienten gehört zu unseren Aufgaben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Betreuung von Palliativpatienten.




Mit Einführung der DRG`s (Fallpauschalen bei Krankenhausbehandlung) sind neue Herausforderungen in der stationären und ambulanten Betreuung von Patienten auf alle an der Versorgung beteiligten Einrichtungen entstanden.
Um eine optimale Pflege zu gewährleisten, ist eine enge und gute Kooperation von stationär und ambulant die grundlegende Voraussetzung.

Unsere Maßnahmen und Aspekte für eine nahtlose Übernahme stationärer Patienten und die fachlich qualifizierte ambulante Versorgung von Patienten:

Übernahme stationärer Patienten in der Klinik "vor Ort" nach Übernahmestandard in die ambulante Versorgung

Übernahmegespräch in der Klinik durch Pflegedienstleitung

Hilfestellung bei der Beantragung von Pflegeleistungen

Vermittlung von Hilfsmitteln bzw teilweises Bereitstellen/Verleihen

Geben von Vorinformationen an den Hausarzt

24- Stunden- Bereitschaft, kurzfristige Übernahme möglich

ausschließlich examiniertes Pflegepersonal