Schwerpflege

(SGB XI)

anhand seiner Bedürfnisse wählt der Patient aus den Leistungskomplexen der Pflegekasse die von uns zu erbringenden Versorgung wie Morgen- und Abendtoilette, Betten und Reinigen der Wohnung, Einkauf, Essen bereiten, usw.



die Finanzierung erfolgt über eine Pflegestufe der Pflegekasse

bei Pflegegeldempfängern führe ich Beratungsbesuche durch

eine Verhinderungspflege durch uns kann ebenso in Anspruch genommen werden




Pflegeversicherungsergänzungsgesetz/Pflegestufe 0

Zur Entlastung pflegender Angehöriger nach dem Pflegeversicherungsergänzungsgesetz bieten wir folgende Leistungen an:

allgemeine Beaufsichtigung

Gesprächsführung

Gemeinsame Mediennutzung

Spaziergänge, Ausfahren im Rollstuhl

Hilfestellung/Anleitung zum Training von Selbstständigkeit

Gemeinsames Singen/Spielen

Anleitung zur selbstständigen Beschäftigung



Die Versorgung erfolgt individuell und generell als Einzeilbetreuung unter Berücksichtigung der Defizite und Ressourcen unserer Kunden (lt.§ 45b)