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SCHWERPFLEGE
NACH SGB XI

• anhand seiner Bedürfnisse wählt der Patient aus den Leistungskomplexen der Pflegekasse die von uns zu erbringenden Versorgung wie Morgen- und Abendtoilette, Betten und Reinigen der Wohnung, Einkauf, Essen bereiten, usw.

• die Finanzierung erfolgt über eine Pflegestufe der Pflegekasse

• bei Pflegegeldempfängern führe ich Beratungsbesuche durch

• eine Verhinderungspflege durch uns kann ebenso in Anspruch genommen werden

PFLEGEVERSICHERUNGS-ERGÄNZUNGSGESETZ /
PFLEGESTUFE 0

Zur Entlastung pflegender Angehöriger nach dem Pflegeversicherungsergänzungsgesetz bieten wir folgende Leistungen an:

• allgemeine Beaufsichtigung

• Gesprächsführung/ Biographiearbeit

• Gemeinsame Mediennutzung

• Spaziergänge, Ausfahren im Rollstuhl

• Hilfestellung/Anleitung zum Training von Selbstständigkeit

• Gemeinsames Singen/Spielen

• Anleitung zur selbstständigen Beschäftigung

• Entspannungsangebote




Die Versorgung erfolgt individuell und generell als Einzeilbetreuung unter Berücksichtigung der Ressourcen unserer Kunden (lt.§ 45b)

Diese Angebote bieten wir auch im Rahmen stundenweiser Verhinderungspflege an.